Jede der wichtigsten EU-Institutionen hat ihren eigenen Präsidenten: die Europäische Kommission (gewählt vom Europäischen Rat mit Zustimmung des Parlaments), der Europäische Rat und das Europäische Parlament (gewählt von ihren jeweiligen Mitgliedern) und der Rat der EU (Vorsitz, der alle sechs Monate von jedem Mitgliedstaat wahrgenommen wird)
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