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Verwaltung der Partnerschaft: die Konsortialvereinbarung

Lassen Sie uns das Thema Partnerschaft vertiefen: Was sollte in einem Konsortialvertrag stehen?

Ein immer wiederkehrendes Thema, aber mit wenigen ‚Modellen‘

Der Abschluss einer Konsortialvereinbarung kann im Rahmen einiger europäischer Programme und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch sein, aber es gibt kein universelles Modell für eine Konsortialvereinbarung. Die Arten von Konsortialverträgen können sehr unterschiedlich und vielfältig sein, und die Europäische Kommission (wie auch die anderen Verwaltungsbehörden) neigt dazu, kein spezifisches Referenzmodell vorzuschreiben oder vorzuschlagen. Was einem "offiziellen Modell" am nächsten kommt, ist das von einer Initiative namens DESCA (Development of a Simplified Consortium Agreement) vorgeschlagene Modell, das von der Gemeinschaft der Akteure, die an europäischen Projekten arbeiten, und von den europäischen Institutionen selbst als vollständig und zuverlässig angesehen wird. Es liegt sowohl in einer bearbeitbaren Version(Word-Dokument) als auch in einer Version vor, die Kommentare und Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Klauseln enthält(PDF-Dokument).

Was hat es damit auf sich? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden. Wir haben diesem Thema in dem Kapitel des Leitfadens , das der Partnerschaft gewidmet ist, einen ganzen Abschnitt gewidmet.

Das DESCA-Modell: Laster und Tugenden

Das DESCA-Modell der Konsortialvereinbarung wurde im Rahmen des Programms Horizont Europa entwickelt. Es mag daher zu spezifisch und komplex für andere europäische Programme sein, aber es ist dennoch ein ausgezeichneter Ausgangspunkt und eine Inspiration. Es ist (in der Tat) ein Modell: Seine verschiedenen Klauseln, Abschnitte und Optionen können je nach den spezifischen Bedürfnissen des Projekts und der Partner angepasst und vereinfacht werden. Wir haben die wichtigsten Abschnitte und Ratschläge des DESCA-Modells übernommen und ihm eine vereinfachte, allgemeine und für die meisten Projekte anwendbare Form gegeben, die denjenigen helfen kann, die eine Konsortialvereinbarung nach ihren Bedürfnissen strukturieren möchten.

Die Einzelheiten finden Sie in der Rubrik Partnerschaft.

Die wichtigsten Aspekte einer Konsortialvereinbarung

Obwohl wir auf den entsprechenden Abschnitt verweisen, geben wir im Folgenden eine weitere Zusammenfassung: Was sollte in einer Konsortialvereinbarung stehen?

  • Definitionen und Zweck: Einigung über die Terminologie. Was ist mit Projekt, Lead Partner, Associate Partner gemeint? Was ist der Zweck des Konsortialvertrags? Welche Dokumente (wie z.B. die Finanzhilfevereinbarung) "regeln" die Konsortialvereinbarung?
  • Inkrafttreten, Dauer und Beendigung: Ja, diese Aspekte können in dem ‚Kontinuum‘, das die Lebensdauer eines Projekts darstellt, unklar sein, wenn man sein ‚Vorher‘ (Vorbereitung) und sein ‚Nachher‘ (Verbreitung, Nachhaltigkeit, Audit) betrachtet.
  • Zuständigkeiten der Parteien und gegenseitige Verantwortung: das ‚Herzstück‘ der Konsortialvereinbarung. Wie lauten die Zuständigkeiten und wie ist die Arbeitsteilung zwischen den Partnern? Inwieweit sind die Projektpartner gegenseitig für die geleistete Arbeit verantwortlich?
  • Governance-Struktur: Durch welche Strukturen und Funktionsweisen funktioniert das partnerschaftliche Leben? Regeln werden benötigt, um zu kommunizieren, Entscheidungen zu treffen und Probleme im Alltag zu lösen.
  • Finanzielle Regelungen: Nach welchen Grundsätzen und Modalitäten funktionieren Planung, Bindung, Verwendung, Berichterstattung und Erstattung von Projektmitteln und -kosten? Nach welchem Zeitplan und mit welchen Zuständigkeiten teilen sich die Partner und der Lead Partner?
  • Verwaltung von Ergebnissen und Informationen: Wem gehören (in Bezug auf die Zuweisung, aber auch auf die Vertraulichkeit, die Sichtbarkeit und die spätere Nutzung) die Informationen und Ergebnisse eines Projekts? Wie funktionieren ihre Verbreitung und Nutzung?
  • Schlussbestimmungen: Wie sehen die formalen Kommunikationsvereinbarungen aus, die für Aspekte im Zusammenhang mit dem Konsortialvertrag, dem anwendbaren Recht, dem zuständigen Gericht und der Beilegung von Streitigkeiten verwendet werden sollen? Sind weitere spezifische Bestimmungen erforderlich?
  • Anhänge: Die Anzahl und Art der Anhänge kann je nach Art der Partner und des Projekts stark variieren. Ein Anhang kann beispielsweise die Art des Beitrags und der Ressourcen jedes Partners, das Projektbudget, den Zeitplan, andere wichtige Teile des Projektvorschlags sowie die zu verwendenden Modelle und Instrumente enthalten.

Wenn Sie dies nützlich finden, finden Sie alle Details in dem entsprechenden Abschnitt.

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